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Tagesgeld Besteuerung - Abgeltungssteuer

Die Zinsen, die ein Tagesgeldkonto abwirft, gelten als Kapitalertrag und müssen dementsprechend versteuert werden. Bis Ende 2008 unterlag alles dem persönlichen Steuersatz des Anlegers, wobei die Bank vorab pauschal 30 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag als Zinsabschlagssteuer an das Finanzamt abführte – sofern kein Freistellungsauftrag vorlag oder der Zinsgewinn oberhalb der vereinbarten Summe lag. Seit 2009 gilt die Abgeltungssteuer mit pauschal 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Damit ist die Pflicht gegenüber dem Staat komplett abgegolten, unabhängig vom individuellen Steuersatz. Nachzahlungen muss man daher nicht mehr befürchten. Dafür besteht nach wie vor die Möglichkeit, das Geld zurückzuerhalten, wenn der eigene Steuersatz niedriger ist als der Abgeltungssteuersatz.

Sparerpauschbetrag

Damit nicht die gesamten Zinseinnahmen der Steuer zum Opfer fallen, gibt es einen Freibetrag. Er betrug bis Ende 2008 750 Euro. Hinzu kamen Werbungskosten von 51 Euro. In der Summe ergab sich ein Sparerfreitrag von 801 Euro für ledige Personen und bei Ehepaaren von 1.602 Euro. Mit Einführung der Abgeltungssteuer greift jetzt der Sparerpauschbetrag. Auch er beläuft sich auf 801 bzw. 1.602 Euro. Um ihn nutzen zu können, muss der Bank ein Freistellungsauftrag vorgelegt werden. Sinnvoll ist dabei, den Freibetrag gezielt einzusetzen und aufzuteilen. Denn es bringt nichts, den Freistellungsauftrag für das Tagesgeldkonto über 50 Euro laufen zu lassen, wenn 400 Euro Zinsen erwartet werden, und beim Girokonto 500 Euro anzusetzen, obwohl gar keine Zinsen erwirtschaftet werden.

Festgeld Zinsen Besteuerung - Abgeltungssteuer

Wer mit seiner Festgeld Anlage Zinsen erzielt, muss diese nach dem Einkommensteuergesetz als Kapitalerträge versteuern. Die Versteuerung ändert sich mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 jedoch grundlegend. Nach momentaner Rechtslage muss man die Festgeld Zinsen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern, wenn sie einen Betrag von 801 Euro bei Ledigen überschreiten. Das Ganze funktioniert so, dass der Festgeld Anbieter von den Zinsen direkt die Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30% abzieht und an den Fiskus weiterleitet. Bei der späteren Einkommensteuererklärung wird die Zinsabschlagsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet und es kommt entweder zu einer Nachzahlung oder zu einer Erstattung.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer wird zwar daran festgehalten, dass die Bank die Festgeld Zinsen direkt an den Fiskus abführt, jedoch entfällt die Angabe in der Einkommensteuererklärung, weil die Steuerschuld mit der Zahlung komplett abgegolten ist. Außerdem sinkt in vielen Fällen die Steuerlast, weil nicht mehr der persönliche Einkommensteuersatz herangezogen wird, sondern der Abgeltungssteuersatz, der nur 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beträgt. Wer Abgeltungssteuer zahlt und einen persönlichen Einkommensteuersatz hat, der unter 25% liegt, kann auf Antrag eine Veranlagung der Kapitalerträge zur Einkommensteuer erreichen und sich die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurück holen.

Insgesamt betrachtet gewinnt man mit Anlagen wie Festgeld oder Tagesgeld durch diese Steuerreform, denn die Steuerlast sinkt tendenziell und man hat nicht mit anderen Nachteilen zu kämpfen wie zum Beispiel Fonds, die ab 2009 keine steuerfreien Kursgewinne mehr realisieren können, weil die Spekulationsfrist abgeschafft und eine generelle Steuerpflicht eingeführt wird. Da man mit einem Festgeldkonto nach 2009 rein steuerlich schlimmstenfalls genauso da steht wie jetzt, aber viele andere Geldanlagen an steuerlicher Attraktivität verlieren, bedeutet das relativ gesehen eine Verbesserung, die das Festgeld noch attraktiver und interessanter macht. Wer also Sicherheit, hohe Renditen und steuerliche Attraktivität bei seiner Geldanlage verknüpfen möchte, sollte spätestens ab 2009 ein Festgeldkonto eröffnen.