In Kreditverträgen wird immer eine Laufzeit vereinbart, beispielsweise zwölf, 24, 36 oder bei Immobiliendarlehen teils auch über 120 Monate. Während dieser Zeit ist der Kunde an den Vertrag gebunden und muss monatlich seine Rate zahlen. Ändert sich die Marktsituation und könnte mit einem günstigeren Darlehen umgeschuldet werden oder besteht durch eine Erbschaft, einen Gewinn oder die Auszahlung einer Versicherung die Möglichkeit, den Kredit vorzeitig abzulösen, hält die kreditgebende Bank die Hand auf. Ihr würden Zinszahlungen entgehen, die sie vorher entsprechend der Laufzeit kalkuliert hatte. Daher hat die Bank das Recht, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen, als Ausgleich für den Verlust.
Das heißt, prinzipiell ist es durchaus möglich, einen Kredit vorzeitig abzulösen – sei es nun, weil die finanziellen Mittel vorhanden sind oder aber eine günstigere Variante lohnenswerter scheint. Eingehalten werden muss lediglich die Kündigungsfrist von normalerweise drei Monaten. Ab wann vorzeitig gekündigt werden kann, regelt der Vertrag – in der Regel nach drei bis sechs Monaten Laufzeit. Nur rechnet es sich in den meisten Fällen nicht. Die Vorfälligkeitsentschädigung, die sich aus den entgangenen Zinsen (Zinsmargen- bzw. Zinsverschlechterungsschaden) und einer Bearbeitungsgebühr zusammensetzt, macht den finanziellen Vorteil häufig zunichte oder er ist zu gering. Um das abschätzen zu können, sollte man die Bank kontaktieren und sich über die Konditionen für eine vorzeitige Kreditablösung informieren. Ansonsten ist es häufig besser, den Vertrag zu erfüllen und das für die Ablösung vorgesehene Kapital gut verzinst anzulegen – etwa auf einem Tagesgeldkonto oder als Festgeld.
Bei Immobiliendarlehen oder Krediten, die über eine Laufzeit von mehr als zehn Jahren abgeschlossen werden, gibt es eine Ausnahmeregelung. Hier sieht der Gesetzgeber vor, dass Kunden nach Ablauf von zehn Jahren kostenfrei kündigen dürfen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss dann nicht gezahlt werden.
Sofortkredite sind sehr gut planbar, weil die monatlichen Raten vorher mit dem Budget abgestimmt werden können und über die gesamte Laufzeit gleichbleiben. Wenn nun zusätzlich zu diesen Raten Zahlungen vorgenommen werden, um den Onlinekredit schneller abzulösen, spricht man von Sondertilgungen. Sie sind dann möglich, wenn mehr Geld zur Verfügung steht und die Bank in ihren Konditionen Sondertilgungen ausdrücklich zulässt. Doch es lohnt sich nicht immer, mehr Geld für die Rückzahlung aufzubringen als vorher vereinbart wurde.
Da sich durch Sondertilgungen die Laufzeit oder aber die Ratenhöhe verändern – zum Vorteil des Kunden – kommt es auch bei den Berechnungen der Bank zu deutlichen Verschiebungen. Sie kalkuliert den Kredit unter anderem anhand der Laufzeit. Verkürzt sie sich, geht das zu Lasten der Kreditbank. Daher verlangen die meisten Banken Vorfälligkeitsentschädigungen, sollte ein Kredit schneller zurückgezahlt werden als im Vertrag vorgesehen. Oder sie berechnen mögliche Sondertilgungen von Anfang an in den Zinssatz ein. Dadurch steigt dann der Zins, wenn auch nur minimal. Aber es macht sich gerade bei hohen Summen und langen Laufzeiten deutlich bemerkbar. Daher sollte man sich gut überlegen, ob die Option auf Sondertilgungen überhaupt in Frage kommt. Denn die Wahrscheinlichkeit, größere Summen in den Kredit investieren zu können, ist in Regel eher gering.
Anders sieht es aus, wenn die Bank Sondertilgungen kostenlos erlaubt und sie sich weder im Zinssatz widerspiegeln noch in einer Vorfälligkeitsentschädigung münden. Bietet die Bank eine solche Möglichkeit, sollte ein entsprechender Passus im Vertrag fixiert werden. Dann kann man, entsprechend der Vereinbarung, Sondertilgungen leisten ohne dafür zur Kasse gebeten zu werden. Wichtig ist nur, sich an die Vorgaben zu halten. In der Regel begrenzen Banken die Höhe von Sondertilgungen, zum Beispiel in Form eines Prozentsatzes des Kreditbetrages, und erlauben auch nur eine bestimmte Anzahl an Sonderzahlungen während der Laufzeit.