Bei einem Optionsschein handelt es sich um ein Wertpapier, das ein Optionsrecht verbrieft. Dieses Optionsrecht erlaubt es dem Inhaber des Optionsscheins zu einem späteren Zeitpunkt, einen Vermögensgegenstand zu einem festgelegten Ausübungspreis zu kaufen oder zu verkaufen. Hat der Inhaber das Recht erhalten, einen Gegenstand zu kaufen, handelt es sich um eine Kaufoption (Call-Option). Gibt der Optionsschein dem Optionsnehmer die Möglichkeit eine Ware zu verkaufen, spricht man entsprechend von einer Verkaufsoption (Put-Option). Der Vermögenswert, auf den sich das im Optionsschein verbriefte Recht bezieht, wird als Basiswert bezeichnet. Der Basiswert kann ein beliebiges Wirtschaftsgut sein. Angefangen bei Aktien (Aktienoptionen) bis hin zu einem beliebigen Rohstoff. Der im Optionsschein festgelegte Ausübungspreis, zu dem der Basiswert gekauft oder verkauft werden kann, wird als Bezugspreis bezeichnet.
Der Inhaber eines Optionsscheins ist keineswegs verpflichtet, von seinem Optionsrecht Gebrauch zu machen. Da der Besitzer eines Optionsscheins die Wahl hat, ob er sein erworbenes Optionsrecht ausüben oder verfallen lassen will, handelt es sich bei einem Optionsschein um ein bedingtes Termingeschäft. Die Entscheidung, ob das Optionsrecht ausgeübt wird oder nicht, hängt von der Entwicklung des Marktpreises des Basiswerts im Verhältnis zum festgelegten Bezugspreis ab. Bei einer Kaufoption wird die Option immer dann ausgeübt, wenn der Marktpreis des Basiswertes oberhalb des Bezugspreises liegt. Denn der Optionsnehmer hat dann die Möglichkeit dank der Option den Basiswert zu einem günstigeren Preis zu erwerben. Bei einer Verkaufsoption verhält sich die Situation genau umgekehrt. Der Inhaber des Optionsscheins wird nur dann von seinem Verkaufsrecht Gebrauch machen, wenn der aktuelle Marktpreis des Basiswertes unterhalb des Bezugspreises liegt. In dem Fall kann er nämlich den Basiswert dank der Option zu einem teureren Preis verkaufen.
Der Herausgeber eines Optionsscheins wird als Stillhalter bezeichnet. Ihm obliegt es zu einem späteren Zeitpunkt, den Optionsschein zu bedienen, falls der Optionsnehmer sein Optionsrecht ausüben will. Als Gegenleistung bekommt der Stillhalter bei der Herausgabe des Optionsscheins vom Optionsnehmer eine Optionsprämie. Diese Prämie muss immer gezahlt werden, unabhängig davon ob der Käufer später sein Recht ausnutzt oder verfallen lässt. In der Praxis wird bei Ausübung des Optionsrechts der Basiswert in der Regel nicht wirklich ausgeliefert, sondern es findet lediglich ein Barausgleich statt. Bei diesem Barausgleich erhält der Inhaber der Option die Differenz zwischen Marktpreis und Bezugspreis ausgezahlt.
Jeder Optionsschein verfügt über eine vorab festgelegte Laufzeit. Dabei handelt es sich um die sogenannte Bezugsfrist. Abhängig davon, zu welchem Zeitpunkt während der Bezugsfrist von dem Verkaufs- bzw. Kaufrecht Gebrauch gemacht werden darf, unterscheidet man zwischen amerikanischen und europäischen Optionsscheinen. Bei einem europäischen Optionsschein hat der Optionsnehmer erst zum Ende der Bezugsfrist das Recht, seine Option auszuüben. Im Vergleich dazu ist die amerikanische Anleihe bezüglich der Ausübung des Optionsrechts wesentlich flexibler. Bei einer amerikanischen Anleihe hat der Besitzer der Anleihe nämlich während der gesamten Bezugsfrist die Möglichkeit, von seinem Optionsrecht Gebrauch zu machen.
Es existiert eine Anlageform die Optionsscheine und Anleihen miteinander kombiniert. Dabei erwirbt der Anleger zunächst eine Anleihe von einem Unternehmen. Er überlässt dem Unternehmen als Fremdkapitalgeber Geld und erhält als Gegenleistung zunächst nur einen verzinslichen Rückzahlungsanspruch. Zusätzlich wird dem Anleger auch eine Kaufoption gewährt. Die Option gibt ihm die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt von eben diesem Unternehmen Aktien zu einem festgelegten Bezugspreis zu erwerben. Er wird in diesem Fall dann auch zum Gesellschafter des Unternehmens. Von diesem Recht wird er natürlich nur Gebrauch machen, wenn der Aktienkurs über den vereinbarten Bezugspreis hinaus ansteigt. Der Anleger hat somit die Gelegenheit von einem Kursanstieg der Aktien des Unternehmens, dem er zuvor Geld geliehen hat, zu profitieren. Wenn es zum Kauf der Aktien kommt, ist der Anleger somit gleichzeitig Fremdkapitalgeber und Eigenkapitalgeber des Unternehmens. Als Gegenleistung für die Bereitstellung der Kaufoption verlangt der Anleger vom Unternehmen eine geringere Verzinsung für die Anleihe.
Optionsscheine müssen nicht zwangsläufig bis zum Ende der Bezugsfrist gehalten werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit, diese vorzeitig zu veräußern. Dazu ist es notwendig, den aktuellen Wert eines Optionsscheins ermitteln zu können. Dieser Wert setzt sich zusammen aus dem Zeitwert und dem inneren Wert eines Optionsscheins. Der innere Wert eines Optionsscheins leitet sich aus dem Verhältnis zwischen Bezugspreis und aktuellem Kurs des Basiswertes ab. Wenn bei einer Kaufoption der aktuelle Kurs des Basiswerts kleiner oder gleich dem Bezugspreis ist, so liegt der innere Wert stets bei null. In diesem Fall würde der Optionsnehmer das Optionsrecht nämlich verfallen lassen. Liegt der aktuelle Kurs des Basiswerts dagegen oberhalb des Bezugspreises, so ergibt sich der innere Wert als positive Differenz zwischen Bezugspreis und dem Kurs des Basiswerts. Das Optionsrecht würde in diesem Fall genutzt werden. Bei einer Verkaufsoption erfolgt die Ermittlung des inneren Wertes genau umgekehrt. Wenn der Bezugspreis oberhalb des aktuellen Kurses des Basiswerts liegt, berechnet sich der innere Wert als positive Differenz zwischen Bezugspreis und aktuellem Kurs. Für den Fall, dass der Bezugspreis jedoch kleiner oder gleich dem aktuellen Kurs ist, beträgt der innere Wert null.
Zu dem inneren Wert wird dann der Zeitwert addiert, um den Gesamtwert eines Optionsscheins zu erhalten. Für die Höhe des Zeitwerts sind die Laufzeit eines Optionsscheins und die innerhalb dieser Laufzeit erwarteten Kursschwankungen des Basiswertes maßgeblich. Für einen Optionsschein, der noch eine lange Restlaufzeit hat, muss der Käufer grundsätzlich einen höheren Preis zahlen, da die Gewinnchancen für den Optionsnehmer höher sind, je länger die Option noch läuft. Mit Ablauf der Bezugsfrist verringert sich der Zeitwert eines Optionsscheins. Am Ende seiner Laufzeit hat jeder Optionsschein einen Zeitwert von null, der Wert der Option ergibt sich somit ausschließlich aus dem inneren Wert. Der Zeitwert einer Option sinkt nicht linear während der Laufzeit, sondern fällt zum Ende der Laufzeit überproportional schnell. Dadurch verringert sich der Zeitwert eines Optionsscheins in den letzten Monaten sehr deutlich. Die Kennzahl Theta zeigt an, um welchen Betrag sich der Zeitwert eines Optionsscheins mit zunehmender Laufzeit verringert.
Für den Handel mit Optionsscheinen ist das Optionsschein Delta eine der wichtigsten Kennziffern. Das Delta spiegelt die Veränderung des Wertes eines Optionsscheins im Verhältnis zu einer Preisänderung des Basiswertes wider. Dabei wird gemessen, wie der Wert des Optionsscheins reagiert, wenn sich der Basiswert um eine Einheit verändert. Bei einer Kaufoption bewegt sich das Delta stets zwischen 0 und 1. Bei einer Verkaufsoption hingegen liegt das Deltazwischen 0 und -1. Man unterscheidet, ob eine Option im Geld, am Geld oder aus dem Geld ist. Eine Option befindet sich immer dann im Geld, wenn sie über einen inneren Wert verfügt. Die Option liegt genau am Geld, wenn sie keinen inneren Wert hat und zusätzlich Bezugspreis und Marktpreis gleich groß sind. Wenn die Option keinen inneren Wert hat und gleichzeitig der Bezugspreis größer bzw. kleiner als der Marktpreis ist, ist der Optionsschein aus dem Geld.
Je weiter sich das Delta dem Nullpunkt annähert, desto weiter ist der Optionsschein aus dem Geld. Mit zunehmender Annäherung des Deltas an den Wert 1 bzw. -1, liegt die Option weiter im Geld. Genau am Geld liegt die Option bei einem Delta von 0,5 bzw. -0,5. Das Delta kann damit auch als Ausübungswahrscheinlichkeit des Optionsscheins interpretiert werden. Ein Delta, das nahe an 1 bzw. -1 liegt, spiegelt entsprechend eine hohe Ausübungswahrscheinlichkeit wider. Bei einem betragsmäßig niedrigen Delta ist die Ausübungswahrscheinlichkeit der Option vergleichsweise gering.
Die Chance beim Erwerb von Optionsscheinen besteht für den Anleger darin, im Vergleich zu anderen Anlageprodukten eine überdurchschnittlich hohe Rendite zu erzielen. Der Grund besteht darin, dass die Erträge, die durch den Optionsschein erzielt werden, einer Hebelwirkung unterliegen. Das bedeutet, der Wert eines Optionsscheins profitiert überproportional von Kursgewinnen im Vergleich zu einer direkten Investition in den zugrundeliegenden Basiswert. Der einfache Hebel gibt an, um welchen Betrag der Gewinn mit dem Optionsschein höher ist, als der Gewinn bei einem Direktinvestment in den zugrundeliegenden Basiswert. Der einfache Hebel wird ermittelt, indem man den momentanen Kurs des Basiswerts durch den Preis des Optionsscheins teilt. Durch die Hebelwirkung des Optionsscheins hat der Anleger auch mit einem relativ geringen Kapitaleinsatz die Gelegenheit einen hohen Gewinn zu realisieren.
Die Chance auf eine hohe Rendite muss der Anleger sich mit einem entsprechend hohen Risiko erkaufen. Optionsscheine gehören nämlich zu den risikoreichsten Anlageformen, die der Finanzmarkt zu bieten hat. Hat der Optionsschein das Ende seiner Laufzeit erreicht, liegt der Zeitwert einer Option immer bei einem Wert von null, der Wert desOptionsscheins besteht damit nur noch aus seinem inneren Wert. Wenn zu diesem Zeitpunkt der Bezugspreis einer Kaufoption oberhalb des Marktpreises des Basiswertes liegt, ist der innere Wert ebenfalls null und der Optionsschein völlig wertlos. Der Anleger erleidet einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals. Umgekehrt ist sein Kapital ebenfalls verloren, wenn am Ende der Laufzeit einer Verkaufsoption der Bezugspreis unterhalb des Marktwertes des Basiswerts liegt.
Aber auch bereits während der Laufzeit eines Optionsscheins muss der Inhaber ein erhöhtes Risiko erdulden. Genauso wie die Kursgewinne bei einem Anstieg des Kurses gehebelt werden, so werden auch die Kursverluste bei fallenden Kursen gehebelt. Die Hebelwirkung funktioniert somit in beide Richtungen. Der Besitzer eines Optionsscheins muss daher bei einer negativen Kursentwicklung besonders hohe Verluste hinnehmen.
Optionsscheine können frei an der Börse gehandelt werden. Darüber hinaus gibt es auch außerbörslich gehandelte Optionsscheine. Diese können direkt beim Emittenten des Optionsscheins erworben werden. Optionsanleihen werden von Unternehmen zum Zwecke der Unternehmensfinanzierung herausgegeben. Dagegen werden die reinen Optionsscheine, die ohne zugehörige Anleihe ausgegeben werden, in der Regel von Finanzinstituten emittiert.
Der Kleinanleger, der Optionsscheine erwerben möchte, muss über ein Wertpapierdepot verfügen. Dieses kann er bei einer Bank oder einem Onlinebroker eröffnen. Danach hat er die Möglichkeit Optionsscheine über diesen Vermittler zu ordern. Für diese Order werden dem Anleger Gebühren berechnet. Auf diese Weise kann der Anleger auch Optionsscheine wieder veräußern, solange die Bezugsfrist nicht abgelaufen ist. Der Anleger sollte bedenken, dass die im Depot befindlichen Optionsscheine zeitlich befristet sind. Aus diesem Grund sollte ein Depot mit Optionsscheinen aktiv gemanagt werden, um Gewinne mit Optionsscheinen erwirtschaften zu können.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass es sich bei Optionsscheinen um ein höchst spekulatives und damit ausgesprochen risikobehaftetes Anlageprodukt handelt. Deshalb sind Optionsscheine ausschließlich für die Anleger, die über ausreichend Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Geldanlage verfügen, geeignet. Darüber hinaus muss der Anleger auch bereit sein, ein hohes Maß an Risiko zu tragen, um entsprechend hohe Renditen zu erreichen.