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Mindestgeldeingang beim Girokonto

Kostenlose Girokonten werden in zwei Varianten angeboten: mit und ohne Mindestgeldeingang. Dieser Unterschied ist immer dann von Bedeutung, wenn es um die Kontoführungsgebühren geht. Bietet eine Bank ein kostenloses Girokonto ohne Mindestgeldeingang an, hat man als Kunde nichts weiter zu beachten. Dann gilt: Das Kontoführung ist grundsätzlich kostenlos und die Gebührenbefreiung nicht an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bei einem Girokonto mit Mindestgeldeingang muss hingegen monatlich ein bestimmter Betrag gutschrieben werden, damit die Gebühren entfallen.

Kostenloses Konto mit Mindestgehaltseingang

Der Mindestgeldeingang steht damit für den Betrag, der Monat für Monat auf der Habenseite verbucht werden muss. Um welche Summe es sich dabei handelt, ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Verlangt werden von etwa 750 bis rund 1.250 Euro. Unser Girokonto Vergleich nennt die genauen Konditionen. Wichtig ist, dass dieser Betrag regelmäßig erreicht wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Gehalt gutgeschrieben wird, Mieterträge, eine Rente oder Sozialleistungen. Unter dem Strich kommt es nur darauf an, dass der veranschlagte Mindestgeldeingang nicht unterschritten wird. Darauf sollte man bei der Wahl des Girokontos achten und vorher rechnen. Ideal ist in diesem Zusammenhang, wenn das Girokonto als Gehaltskonto genutzt wird – solange das Einkommen oberhalb des Mindestgeldeingangs liegt. Ansonsten gibt es genug Angebote, die keinen Mindestgeldeingang voraussetzen und somit immer kostenlos bleiben.

Girokonto als Gehaltskonto

Wenige Banken verlangen anstelle eines Mindestgeldeingangs, dass das Girokonto als Gehaltskonto genutzt wird, damit die Gebühren erlassen werden. Das ist allerdings eher die Ausnahme und im Grunde genommen nichts anderes als die Gewähr, dass das Konto auch genutzt und Einnahmen verbucht werden.